Meldungen
Quelle:
ADACmotorwelt 4/2009
Düsseldorf
Mehr Schulweg-Unfälle im ersten Halbjahr
15.10.08 - Focus Online
Die Zahl der Schulweg-Unfälle von Kindern ist gestiegen.
Im ersten Halbjahr 2008 kam es deutschlandweit zu 61 666 meldepflichtigen Schulwegunfällen; das sind 2 646 mehr als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres. Dabei kamen laut der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 31 Kinder zu Tode. Die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle stieg ebenfalls um 26 768 Fälle auf 704 713 an. Dabei endeten sechs Unfälle tödlich.
Gesunken ist die Zahl der tödlichen Wegeunfälle von Arbeitnehmern. Insgesamt ereigneten sich im ersten Halbjahr 211 tödliche Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, elf weniger als im
ersten Halbjahr 2007. Zu schweren Unfällen ohne tödlichen Ausgang kam es in 88 226 Fällen; das sind 6 000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Berücksichtigt werden dabei die Vorkommnisse, bei denen es zu
einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen kommt. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um rund 10 000 auf 484 432 Fälle angestiegen.
Tödlich verliefen 241 Arbeitsunfälle. Damit gab es 73 Todesopfer weniger als im ersten Halbjahr 2007.
mp
Die Landesdirektion Dresden warnt vor Kinderbekleidung, die mit Kordeln oder Zugbändern ausgestattet ist. Kordeln und Zugbänder befinden sich oft im Hals- und Kapuzenbereich, aber auch im Taillen-, Bein- oder Saumbereich von Bekleidung.
In der Vergangenheit gab es in Deutschland mehrere schwere und auch tödliche Unfälle von Kindern, die durch Kordeln und Zugbänder an der Kleidung verursacht worden sind. Diese Funktionsteile an Jacken, Anoraks und Hosen sind gefährlich, weil sie an Spielgeräten hängen bleiben oder sich in Rolltreppen und an den Türen von Schulbussen oder Straßenbahnen verfangen können.
Deutsche Hersteller, Importeure und Händler haben bereits im Jahr 2000 beschlossen, freiwillig auf die Herstellung und den Vertrieb von Kinderbekleidung mit Kordeln und Zugbändern im Halsbereich zu verzichten. Dies betrifft Kleidung für Kinder bis zu einer Körpergröße von 146 Zentimetern. Seit 2005 ist das Verbot derartiger Kordeln und Zugbänder auch in einer europäischen Norm geregelt. In Second-Hand-Geschäften oder im Ausland kann man jedoch noch immer Kleidungsstücke kaufen, die Kordeln oder Zugbänder enthalten.
Um Unfälle zu vermeiden, sollten die Verbraucher folgende Tipps beachten:
Gefährdungen, wie sie durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung entstehen, können im Übrigen ebenso von langen Schals und Schlüsselbändern ausgehen.
Die Landesdirektion Dresden überprüft regelmäßig Handelseinrichtungen auf unsichere oder gefährliche Produkte und zieht diese gegebenenfalls aus dem Verkehr. Diese Aufgabe übernimmt innerhalb des Hauses das Referat „Betriebs- und Arbeitsmittelsicherheit/Technischer Verbraucherschutz“ der Abteilung „Arbeitsschutz“.
Verbraucher, die bedenkliche Kinderbekleidung in Geschäften gekauft oder gesehen haben, werden gebeten, die Landesdirektion Dresden zu informieren. Sie sollten sich an die zuständigen Mitarbeiter wenden, damit diese die betreffenden Handelseinrichtungen überprüfen können.
Die Ansprechpartner finden die Verbraucher hier:
Landesdirektion Dresden
Abteilung 5 – Arbeitsschutz
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Tel.: 0351 825-0
Fax: 0351 825-9700
E-Mail: post.asd@ldd.sachsen.de